Ihr Versicherungsmakler in Bassum

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Vorsorgevollmacht, Patienten- und Sorgerechtsverfügung

Ein sensibles Thema, dass gern ausgeblendet wird.

Aber: Es betrifft jeden von uns!

Schutz vor Fremdbestimmung - mit entsprechenden Vollmachten können Sie aktiv dagegen vorsorgen. Wir stehen Ihnen mit unserem Kooperationspartner zur Seite, um dieses heikle Thema fachgerecht und sicher für Sie und Ihre Familie zu lösen.

Wer sollte mit Vollmachten vorsorgen?

+ Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres (= jeder!)

+ Selbständige / Unternehmer

+ Eltern von minderjährigen Kindern (= Sorgerechtsverfügung)

Möchten Sie, dass eine fremde Person über Sie entscheidet? Wo Sie leben? Was mit Ihnen geschieht? Wie Sie behandelt werden? Nein? Dann müssen Sie den Personen Vollmachten erteilen, denen Sie vertrauen.

Gern helfe ich Ihnen mit meinem Servicepartner, dies nach Ihren Wünschen rechtssicher zu formulieren.

Schauen Sie auf meine spezielle Webseite: www.bassum.juradirekt.com

 

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